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Caneflow Glossar

AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung)

Vertrag zwischen Hundeschule und Software-Anbieter nach Art. 28 DSGVO – regelt, wie personenbezogene Kundendaten verarbeitet werden.

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AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung): Vertrag zwischen Hundeschule und Software-Anbieter nach Art. 28 DSGVO – regelt, wie personenbezogene Kundendaten verarbeitet werden. Quelle: caneflow.de/ratgeber/glossar/av-vertrag/

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